Beschreibung
Du benötigst eine beglaubigte Übersetzung deiner deutschen Scheidungsurkunde ins Chinesische? Unsere allgemein beeidigten Übersetzer erstellen dir eine professionelle Übersetzung, die von Behörden in China und Taiwan anerkannt wird – Standesämter, Konsulate, Gerichte und Einwohnermeldeämter.
Wofür brauche ich die Übersetzung meiner Scheidungsurkunde?
Nach einer Scheidung in Deutschland gibt es zahlreiche Situationen, in denen chinesische Behörden die übersetzte Scheidungsurkunde verlangen:
- Erneute Eheschließung in China: Wenn du in China erneut heiraten möchtest, verlangt das Standesamt den Nachweis, dass deine vorherige Ehe rechtskräftig geschieden wurde.
- Familienstandsnachweis: Für Visa-Anträge, Aufenthaltsgenehmigungen oder Ehefähigkeitszeugnisse muss der aktuelle Familienstand belegt werden.
- Sorgerechtsangelegenheiten: Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind und das Sorgerecht in China geltend gemacht werden soll, ist die übersetzte Scheidungsurkunde erforderlich.
- Vermögensaufteilung: Wenn Vermögen oder Immobilien in China aufgeteilt werden müssen, verlangen chinesische Gerichte und Notare die übersetzte Scheidungsurkunde.
- Hukou-Aktualisierung (户口): Nach einer Scheidung muss das chinesische Familienregister aktualisiert werden.
Scheidungsurkunde oder Scheidungsbeschluss – was brauche ich?
In Deutschland gibt es keinen einzelnen „Scheidungsbrief“ wie in China (离婚证). Stattdessen wird die Scheidung durch einen Scheidungsbeschluss des Familiengerichts mit Rechtskraftvermerk dokumentiert. Dieses Dokument ist es, das chinesische Behörden sehen möchten.
- Scheidungsbeschluss: Das Urteil des Familiengerichts – das Hauptdokument.
- Rechtskraftvermerk: Bestätigt, dass die Scheidung endgültig ist. Ohne diesen Vermerk ist der Beschluss nicht vollständig.
Wichtig: Lade beide Dokumente zusammen hoch – wir übersetzen alles in einem Auftrag zum gleichen Preis.
Brauche ich eine Apostille?
Ja, für China ist eine Apostille in der Regel erforderlich. Da der Scheidungsbeschluss von einem Gericht stammt, erhältst du die Apostille beim zuständigen Landgericht (nicht bei der Bezirksregierung). Die Reihenfolge:
- Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk beim Familiengericht anfordern
- Apostille beim Landgericht beantragen
- Apostillierten Beschluss hier hochladen – wir übersetzen alles zusammen
So bestellst du die Übersetzung
- Fotografiere den Scheidungsbeschluss und Rechtskraftvermerk vollständig mit dem Handy
- Lade die Bilder oben auf dieser Seite hoch
- Bezahle bequem per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Amazon Pay oder Alipay (支付宝)
- In 2-3 Werktagen erhältst du die beglaubigte Übersetzung per Post
Häufige Fragen zur Übersetzung der deutschen Scheidungsurkunde
Ich habe nur den Scheidungsbeschluss ohne Rechtskraftvermerk – reicht das?
Chinesische Behörden verlangen in der Regel beides. Den Rechtskraftvermerk kannst du nachträglich beim Familiengericht beantragen, das die Scheidung ausgesprochen hat.
Meine Scheidung war vor vielen Jahren – kann ich die Unterlagen noch übersetzen lassen?
Ja, wir übersetzen Scheidungsbeschlüsse unabhängig vom Alter. Für die Apostille kann es sein, dass das Gericht eine beglaubigte Kopie ausstellt.
Wird eine einvernehmliche Scheidung anders behandelt als eine strittige?
Nein, für die Übersetzung macht das keinen Unterschied. Entscheidend ist der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.
Brauche ich auch eine Übersetzung der Scheidungsfolgenvereinbarung?
Nur wenn die chinesische Behörde das ausdrücklich verlangt. In den meisten Fällen reicht der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.
Wie lange dauert die Übersetzung?
Wir liefern in 2-3 Werktagen per Post. Auf Wunsch erhältst du vorab eine PDF-Version per E-Mail.
